beginnt im 2026 wieder von Neuem | Online Unterland Treuhand | UT.Tax
Fristverlängerung bis 30.3


Unterland Treuhand
Termin per WhatsApp [Textnachricht], Telefon [Sprachnachricht bitte auf Combox, wenn nicht erreichbar], E-Mail
oder Natel +41 79 714 14 10 | nur für Stammkunden
Preisliste – Steuererklärung | keine Neukunden
Für die Steuererklärung 2025 im Kanton Zürich (einzureichen im Jahr 2026) gibt es einige wichtige Neuerungen und Termine, die Sie kennen sollten. Software PrivateTax nur noch ONLINE Eingaben. Diese radikale Änderung bedeutet MEHRAUFWAND beim Ausfüllen aus meiner Sicht.
1. Wichtige Fristen:
Abgabefrist: Die Steuererklärung 2025 muss bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.
Fristerstreckung: Wenn Sie oder Ihr Treuhandbüro mehr Zeit benötigen, können Sie die Frist (meist bis zum 30. September Stadt Zürich oder übr. Gemeinden sogar 30. November) online verlängern. Dies ist in der Regel über die Website Ihres Gemeindesteueramts oder das kantonale Steueramt möglich. Bei Stammkunden [mit Vollmacht] wird das von Unterland Treuhand eingetragen und verlängert bis zum 30.11.2026.
2. Neuerung: Ende der Offline-Software Private Tax
Ab der Steuerperiode 2025 wird die bekannte Download-Software „Private Tax“ eingestellt.
ZHprivateTax (Online): Die Steuererklärung kann künftig nur noch direkt im Browser über ZHprivateTax oder auf Papier ausgefüllt werden.
Login mit AGOV: Der Zugang erfolgt neu über AGOV, den zentralen Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden. Dies bietet eine sicherere Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. via App).
Verfügbarkeit: Das Online-Portal für die Steuerperiode 2025 wird voraussichtlich am Ende Januar 2026 freigeschaltet.
3. Steuerliche Änderungen & Sparpotenzial 2025
Steuerfusssenkung: Der Zürcher Kantonsrat hat für 2025 eine Senkung des Staatssteuerfusses um 3 Prozentpunkte beschlossen. Sie zahlen also etwas weniger Kantonssteuern als im Vorjahr.
Säule 3a Abzüge:
Mit Pensionskasse: Maximal CHF 7’258 (erhöht gegenüber 2024).
Ohne Pensionskasse: Maximal CHF 36’288.
Neu ab 2025: Es sind erstmals „Nacheinzahlungen“ für Beitragslücken möglich (rückwirkend für verpasste Jahre ab 2025).
Kinderbetreuung: Für die Fremdbetreuung von Kindern können bei den Staats- und Gemeindesteuern bis zu CHF 25’000 pro Kind abgezogen werden.
Checkliste für die Vorbereitung:
Um die Steuererklärung von Ihnen durch das Treuhandbüro effizient auszufüllen, stellen Sie folgende Dokumente Ihrem Treuhand zu:
1.) Lohnausweis 2025 (erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber).
2.) Bankbelege / Zinsausweise / Schuldzinsen per 31.12.2025.
3.) Bescheinigung Säule 3a über die Einzahlungen im Jahr 2025.
4.) Zusammenstellung der Berufsauslagen (ÖV-Abo, Verpflegung, Homeoffice-Tage).
5.) Belege für Krankheitskosten (Apotheke, Zahnarzt), sofern diese 5% Ihres Nettoeinkommens übersteigen.
6.) Besondere Hinweise: Kapitalauszahlungen im 2025; Erbschaften, Schenkungen etc. oder Kinderzuwachs, Scheidung oder Trennung oder weitere Hinweise um die Steuererklärung im Vergleich zum Vorjahr zu prüfen und Veränderungen bei Einkommen oder einem Vermögenszuwachs oder einem Vermögensabgang zu erklären gegenüber dem kant. Steueramt bzw. dem/der Steuerkommissär/in bei allfälliger Akteneinforderung vom kant. Steueramt.
